Hand in Hand für Kinder e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und finanziert sich ausschließlich durch Spenden. Damit diese Spenden zweckgebunden eingesetzt werden können, sind wir bestrebt, unsere Verwaltungskosten gering zu halten.
Dies gelingt uns jedoch nur durch Ihre Mithilfe, daher unsere Bitte an Sie, liebe Spender: Für Spenden bis einschließlich 200 Euro genügt nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV ein „vereinfachte Spendennachweis“ aus.
Dazu drucken Sie ganz einfach hier unsere Gemeinnützigkeitsbescheinigung aus und reichen diese zusammen mit dem von der Bank abgestempelten Einzahlungsbeleg, dem Kontoauszug oder dem PC Ausdruck ein.
Sollten Sie dennoch eine Spendenbescheinigung wünschen, geben Sie uns telefonisch Bescheid.
Bei Zuwendungen, die einen Betrag von 200 Euro überschreiten, senden wir Ihnen automatisch eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu.